Privatermittlung – das ist die Art investigativer Tätigkeit, die wohl wie keine andere dem romantischen Bild des klassischen Detektivs, dem Bild des kauzigen, aber genialen Privatschnüfflers entspricht. Aber es ist auch der Bereich, bei dem ein ganz besonders hohes Maß an Diskretion und Fingerspitzengefühl gefragt ist. Denn die detektivische Arbeit stößt schnell an ihre rechtlichen, aber auch moralischen Grenzen, wo die Ermittlungen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson bedeuten.
Ob wir private Ermittlungstätigkeiten aufnehmen, entscheidet sich deshalb in einem persönlichen Gespräch und der Vergewisserung, dass aufseiten des Auftraggebers ein berechtigtes Interesse vorliegt – denn nur dann ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson durch ein übergeordnetes Interesse unter Umständen gedeckt.
Das
berechtigte Interesse
ist in § 29 des
Bundesdatenschutzgesetzes
definiert und darf nicht in Widerspruch zu geltendem Recht und Sittengrundsetzen stehen.
Ist ein berechtigtes Interesse sicher nachgewiesen, können wir für Sie bei einer Vielzahl von Problemen und kritischen Angelegenheiten tätig werden. Eine spezielle Ausbildung sowie ein durch langjährige Erfahrung geschultes Gespür für Menschen und Situationen zeichnen unsere Privatermittler aus. Wir arbeiten unauffällig und diskret, sodass bei der Zielperson keinerlei Verdachtsmomente aufkommen und die zusammengetragenen Informationen unverfälscht und beweiskräftig sind. Mit Engagement, moderner Observationstechnik und rechtssicheren forensischen Untersuchungen sorgen wir dafür, dass Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten und im Falle einer zivil- oder strafrechtlichen Auseinandersetzung gerichtsverwertbare Beweise zur Hand haben. Ein großes Netzwerk an Fachleuten sowie die Mitgliedschaft im Bundesverband (
www.BID-Detektive.de
) runden unser Angebotsspektrum ab. Für alle Fälle haben wir den richtigen Spezialisten an der Hand!
Nach Abschluss der Ermittlungen erhalten Sie einen detaillierten Detektivbericht. In diesem gerichtsverwertbaren Dokument sind alle durch Beobachtung und Recherche zusammengetragenen Informationen lückenlos und in nachvollziehbarer chronologischer Reihenfolge schriftlich festgehalten. Soweit vorhanden, liegen dem Bericht auch beweiskräftige Fotodokumentationen, Videoaufzeichnungen und andere sichergestellte Beweismittel (z. B. IT forensische Auswertungen von Datenträgern) bei.